Büropraktiker*in Leichte Sprache
Foto: Julia Merkel
Qualifizierungsmaßnahme für Menschen mit Lernschwierigkeiten
Mit dem*der Büropraktiker*in Leichte Sprache wurde eine Qualifizierungsmaßnahme für Menschen mit Lernschwierigkeiten geschaffen, die unterhalb des Fachpraktikers ansetzt. Menschen mit Lernschwierigkeiten bietet sich so eine zusätzliche Möglichkeit zur Qualifizierung. Die im Lehrgang erworbenen Kompetenzen entsprechen der Niveaustufe 2 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR).
Die Qualifizierung befähigt die Teilnehmer*innen, fachgerecht die grundlegenden Anforderungen in einem überschaubaren und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich zu erfüllen.
Dies erfolgt weitgehend unter Anleitung und entspricht mindestens der berufsfeldorientierten Qualifizierungsstufe.
Ziel der Qualifizierungsmaßnahme
Zentrales Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, Menschen mit Lernschwierigkeiten die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Da Büropraktiker*innen Leichte Sprache in zwei unterschiedlichen Bereichen (Büromanagement und Leichte Sprache) qualifiziert werden, ist ihre Anstellung für Arbeitgeber*innen in mehrfacher Hinsicht lohnenswert. Einerseits übernehmen sie einfache Bürotätigkeiten wie beispielsweise die Vorbereitung von Besprechungen, die Verwaltung von Büromaterial sowie allgemeine Sekretariatsaufgaben. Am Computer erstellen oder bearbeiten sie einfache Texte und Tabellen und kommunizieren per E-Mail oder Kollaborationsprogramm. Andererseits fungieren sie im Betrieb als Expert*innen für Leichte Sprache. Als solche prüfen sie Texte in Leichter Sprache auf Verständlichkeit und informieren intern und extern zu Themen rund um Leichte Sprache, Inklusion, Barrierefreiheit und Teilhabe.
Zielgruppe
Die Qualifizierung richtet sich an Personen, die einen Arbeitsplatz in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts zum Ziel haben und dem Personenkreis des § 219 SGB IX angehören. Alle Lerninhalte der Qualifizierung sind deshalb in Leichter Sprache verfasst.
Aufbau
Die Qualifizierungsmaßnahme folgt einem dualen Konzept von Theorie und Praxis und ist auf 12 Monate angelegt. In dieser Zeit erhalten die Teilnehmer*innen:
- 360 Unterrichtsstunden fachpraktische Unterweisung in einem geeigneten Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts oder in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
- Mindestens 120 fachtheoretische Unterrichtsstunden im Bereich Büromanagement.
- Mindestens 120 fachtheoretische Unterrichtsstunden im Bereich Leichte Sprache.
Die Dauer einer Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten.
Der Bildungsrahmenplan mit Binnendifferenzierung dient als Qualifizierungsplan, den der*die Inklusionsbegleiter*in für jede*n Teilnehmer*in während des Lehrgangs führt. Auf dem Plan werden die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten nachweislich festgehalten.
Abschlussprüfung
Die abschließende Lernerfolgskontrolle überprüft die im Bildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse und wird von einem Fachgremium abgenommen.
Die Abschlussprüfung besteht aus 4 Teilen:
- eine praktische Aufgabe (aus dem Bereich Büromanagement
- ein schriftlicher Test oder ein Fachgespräch (über den Bereich Büromanagement)
- ein Kurzvortrag (zum Thema Leichte Sprache)
- ein schriftlicher Test (über den Bereich Leichte Sprache)
Im Betrieb wird zuvor eine praktische Tätigkeit für die Prüfung des*der einzelnen Teilnehmer*in individuell ausgewählt, die dem Fachgremium am Prüfungstag vorgeführt wird.
Der*die Teilnehmer*in soll dabei demonstrieren, dass er*sie z.B. Besucher empfangen, Unterlagen scannen und den Bestand des Büromaterials aufnehmen kann. Die praktische Aufgabe soll maximal 30 Minuten dauern.
Den individuellen Voraussetzungen des*der Teilnehmer*in entsprechend folgt anschließend ein schriftlicher Test oder ein Fachgespräch zum Thema Büromanagement.
Der schriftliche Test soll 30 Minuten, das Fachgespräch 15 Minuten nicht überschreiten.
Nach einer Pause hält der*die Teilnehmer*in einen Vortrag von ca. 5 Minuten zu einem zuvor festgelegten und vorbereiteten Thema der Leichten Sprache. Abschließend erfolgt der schriftliche Test zum Thema Leichte Sprache, der eine Textprüfung beinhaltet.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens die Hälfte der vorgegebenen Punktzahl erreicht wird.
Voraussetzungen
Zum Erhalt des Zertifikats muss der*die Teilnehmer*n in der berufsfeldorientierten Beurteilung im Durchschnitt mindestens die Bewertung „weitgehend unter Anleitung“ erlangen. Die Teilnehmer*innen, die die Beurteilung im Bereich Büromanagement oder im Bereich Leichte Sprache nicht erreichen, erhalten jeweils eine Urkunde in dem Bereich Büromanagement oder in dem Bereich Leichte Sprache. Die Teilnehmer*innen müssen zum Bestehen der Qualifizierungsmaßnahme an mindestens 80% der theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten teilnehmen.